Auf die Idee, dass jemand, der vor der Rekrutierung für die Armee des syrischen Machthabers Assad geflohen ist, bei dessen Außenstelle in Berlin einen Reisepass beantragen könnte (den er als Kurde zuvor in Syrien nie besessen hat), muss man erstmal kommen. Dass er den syrischen Reisepass braucht, um eine Aufenthalts-Verlängerung in Deutschland zu erlangen – auf diese Idee kam die Ausländerbehörde in Dresden. Und drohte schon mal gleich schriftlich mit der Abschiebung nach – Syrien. (Wohlgemerkt: Die Identität ist unstrittig, denn er kam mit einem syrischen Ausweis nach Deutschland.)
Das ist dann dem "Sachsenspiegel" einen Besuch bei uns im Dorf wert. Zwei syrische Kurden haben zwei Jahre bei uns gewohnt, der dritte – jüngerer Bruder des einen – ist seit fünf Monaten bei uns und inzwischen mit der Einrichtung seiner Wohnung in Dresden beschäftigt. Im Unterschied zu seinem älteren Bruder erhielt er nur "subsidiären Schutz", wofor es eigentlich keinen sachlichen, sondern nur innenpolitische Gründe in Deutschland gibt. Nun schauen wir mal, was der Bürokratie nun einfällt. Nur eines ist klar: Zur syrischen Botschaft geht Nihad nicht, da das, wie der Flüchtlingsrat im "Sachsenspiegel" erklärte, der denkbar dümmste Weg wäre…