Kennt ihr den? Ein syrischer Kurde, der 2015 nach Deutschland gefüchtet ist und im Gegensatz zu seinem als Asylsuchender anerkannten Bruder, der schon 2014 den Weg hierher fand, nur subsidiären Schutz erhielt (bei gleicher Ausgangslage), soll sich nun bei der syrischen Botschaft in Berlin um einen Reisepass bemühen.
Das ist kein Witz: Die Ausländerbehörde in Dresden will vom dritten meiner drei kurdischen „Wahlsöhne“ binnen sechs Wochen einen syrischen Reisepass vorgelegt bekommen, weil ein solches Dokument bis auf Ausnahmen Bedingung für den Aufenthalt in Deutschland sei. Der Betroffene, der als Kurde auch in Syrien über keinen Reisepass verfügte, allerdings einen Ausweis, den er auch den deutschen Behörden vorlegte, sodass seine Identität unstrittig ist, soll also jetzt bei der Außenstelle von Diktator Assad, dessen Soldaten-Rekrutierung er sich durch Flucht entzogen hat, einen Reisepass beantragen.
Und die dafür geforderte Gebühr zahlen. Denn auch das ist laut Dresdner Ausländerbehörde zumutbar. Wenn’s mit dem Pass nicht klappt, müssen zumindest die Bemühungen darum nachgewiesen werden. Fällt mir dazu noch was ein? Nein. Ich habe in den letzten zweieinhalb Jahren manche bizarre Bürokratie -Erfahrung gesammelt, aber die toppt alles.
Das scheint eine neue Vorschrift zu sein, auch mein Patensohn braucht nun einen neuen syrischen Pass, den er persönlich bei der Botschaft in Berlin beantragen muss.
Wir haben dabei große Bedenken, aber wenn er eine Verlängerung seines Schutzes bekommen möchte, geht das angeblich nur mit Ausweis.
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Das sollte er aber nicht tun, weil das wiederum als Beleg dafür genommen werden kann, dass er keines Schutzes bedarf, weil er ja im Einvernehmen mit den Vertretern des Landes steht, das er verlassen hat.
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