„Wir sind der Staat“? Was Elisabeth Wehling wie schon viele andere vor ihr als Motto gegen die Entfremdung vom Gemeinwesen vorschlägt, kommt für mich nicht in Frage. Wir sind Gesellschaft, wir sind nicht die Eigentümer der Behörden. Das wäre ähnlich vermessen wie das „Volkseigentum“ in der DDR, was nie den Weg ins praktische Arbeiter-Bewusstsein fand. Jedenfalls nicht ohne ironisierende Verfremdung.
Der Staat hat das Gewaltmonopol. Er darf also auch unfreundlich zu mir sein, wenn ich mich daneben benehme. Die Macht geht zwar in einem demokratischen Rechtsstaat vom Volk aus, aber wo geht sie hin? In eine Verwaltung, die von den Volksvertretern im Parlament beschlossene und von der durch die Abgeordneten bestimmten Regierung in Ausführungsbestimmungen gegossene Gesetze an mir anwendet – in sogenannten Bescheiden. Vom Abwasserabgaben- bis zum Baugenehmigungsbescheid.
Es ist immer eigenartig, wenn ich gegenüber Behörden Sonderbarkeiten ihrer Vorgehensweise kritisch anmerke und dann mit Blick auf meinen Arbeitsplatz – natürlich nur mündlich – beschieden werde: Sie arbeiten doch selbst da, wo die Gesetze gemacht werden. Selbstverständlich verweise ich dann auf meine Unschuld: Gesetzentwürfe der Opposition werden nicht beschlossen. Allerdings sind auch Anhänger der Regierungsparteien oft genug mit „ihren“ Gesetzen nicht zufrieden. Selbst wenn ihnen das Ziel des Gesetzes gefällt.
Aber dessen „rechtssichere“ Umsetzung unter Berücksichtigung aller möglichen Eventualitäten und zu befürchtender Klagen von Leuten, die wollen, dass sich ihre Rechtsschutzversicherung amortisiert, führt oft zu als überkompliziert empfundenen Regelungen, die nicht selten das eigentliche Anliegen wieder konterkarieren. Also sind wir nicht der Staat. Im Gegenteil: Die bürgerschaftliche Unzufriedenheit mit behördlichem Handeln ist ein wichtiges Korrektiv. Gewissermaßen Bestandteil der Gewaltenteilung. Unser Anspruch auf plausibles Handeln, den wir erheben müssen, um kafkaeske Unsinnigkeiten in die Schranken zu weisen, denn diese dürfen nie das Resultat rechtskonformer Auslegung in einem Rechtsstaat sein, der ja laut Verfassungsgeboten den Einzelnen vor Willkür zu bewahren hat.
Mein jüngstes Anwendungs-Beispiel: Salmans jüngerer Bruder hatte sein Asylheim in Nordsachsen zu verlassen, weil er seit zwei Monaten die Anerkennung durch das BAMF in Händen hat. Also kam er nach Ostsachsen, wo eine Anmeldung aber daran scheiterte, dass die Ausländerbehörde des bisherigen Aufenthaltslandkreises ihm immer noch kein Ausweisdokument produziert hatte. Das BAMF wiederum hatte ihm die schriftliche Berechtigung zum Besuch eines Integrationskurses zugeschickt, aber mit Befristung 31.12. für die Anmeldung, für die laut Migrationsberatungsstelle eine Aufforderung der Ausländerbehörde erforderlich sein, die ebenfalls noch nicht vorliegt.
Der Versuch, mit nordsächsischen Ämtern per Mail und telefonisch zu einer Lösung zu kommen, scheiterte abwechselnd an Nichtantwort, Nichterreichbarkeit und schließlich der Unwilligkeit zu klären, wieso eine eingereichte Vollmacht nicht eingearbeitet worden sei, weshalb nun keine Antwort möglich sei. Unter Protest versandte Bürger Braumann seine Mail erneut und bekam nun – ein nachgereichtes Weihnachtswunder 😊 – eine abgestimmte Antwort gleich zweier Behörden, des abgefragten Jobcenters und der von diesem offenbar selbsttätig miteinbezogenen Ausländerbehörde.
Unter Verweis auf ein „9. Änderungsgesetz“ wurde darin mitgeteilt, dass die von mir „unterstützte Person“ ohne Zustimmung innerhalb Sachsens umziehen kann, wohin sie will. Plus praktische Hinweise, mit welchen Dokumenten man vor Ort erscheinen müsse. Die Ausländerbehörde, die einen solchen Umzug schriftlich bis auf weiteres ausgeschlossen hatte, wird nun mit der gnädigen Einwilligung zitiert, „da der gewöhnliche Aufenthalt ohnehin nicht mehr im Landkreis Nordsachsen ist (siehe Ihre Information)“.
Dass der 20-jährige syrische Kurde schon vor Weihnachten rechtzeitig an einer Schule angemeldet wurde, obwohl das nach einmütiger Auskunft verschiedener Stellen gar nicht möglich war, versteht sich von selbst 😉. Diese Freiheit nehme ich mir – nicht zum ersten Mal 😊. Denn ich bin nicht der Staat. Aber auch kein Staatsfeind. Ich suche die friedliche Koexistenz.